Newsletter VIPAktuell

Aufgrund Ihres Eintrags auf unserem Bestellformular übersenden wir Ihnen den aktuellen Newsletter.

i.A. Hans Huth
Kath. Pfarreiengemeinschaft Bonn-Melbtal 

Kompromisslösung zur Rechtsform in den Pastoralen Einheiten getroffen

Pressedienst des Erzbistums Köln vom 25.10.2023:

Fusion zu einer Pfarrei als Ziel, Gründung einer Pfarreiengemeinschaft bleibt möglich

Köln. Nach formaler Errichtung der 67 Pastoralen Einheiten zum 1. September 2023 hat der Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki entschieden, welche rechtliche Form diese zukünftig haben werden. Eine Pastorale Einheit ist ein Netzwerk vieler verschiedener Gemeinden und kirchlicher Akteure in einem fest umschriebenen territorialen Gebiet. Um diese Einheiten als solche für die Zukunft handlungsfähig aufzustellen, bedarf es einer geeigneten Rechtsform, in dem kirchenrechtliche und gesetzliche Anforderungen auf solider Basis erfüllt werden können.

Der Entscheidung des Erzbischofs vorausgegangen ist ein intensiver Beratungsprozess, in dem neben den beiden erzbischöflichen Beratungsgremien, Diözesanpastoralrat und Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, viele Gremien und Menschen aus den verschiedenen Seelsorgebereichen zwei Optionen für einen Rechtsrahmen diskutiert und entsprechende Empfehlungen abgegeben haben.

Unterschiedliche Voten zusammenführen

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat hat empfohlen, die heutigen Pfarreien und Seelsorgebereiche innerhalb einer Pastoralen Einheit zu einer Pfarrei zu fusionieren. Dies würde die Anzahl der Rechtsträger deutlich reduzieren und in der Folge Verwaltungsstrukturen kosteneffizient verschlanken. Im Ziel würden die 67 Pastoralen Einheiten letztlich 67 rechtlich selbständigen Pfarreien entsprechen. Innerhalb dieser neuen Pfarreien wird es weiterhin zahlreiche Gemeinden geben, in denen das kirchliche Leben vor Ort kreativ und lebendig gestaltet werden soll.