Mitwirkung und Mitverantwortung des Pfarrgemeinderates beim Heilsdienst und Weltauftrag der Kirche
Der Pfarrgemeinderat „dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft, der Feier des Glaubens und dem Dienst am Nächsten verpflichtet“ – so die Präambel der Kölner Satzung. Aus dieser grundsätzlichen Feststellung wachsen dem PGR verschiedene Aufgaben zu:
Zum einen soll der Pfarrgemeinderat als Organ des Laienapostolates verschiedene Initiativen in der Gemeinde anregen und koordinieren, d.h. die Mitarbeit von Laien am weltlichen Dienst fördern und – wo erforderlich – selbst durchführen. Zum anderen dient der PGR aber auch der pastoralen Beratung und Unterstützung des Pfarrers.
Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste
Sollten Sie territorial nicht zu unserer Pfarreiengemeinschaft gehören, jedoch bei uns an der PGR-Wahl teilnehmen wollen, so können Sie bis zum 12.10.25 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste über das Pastoralbüro an den Wahlausschuss stellen.
Briefwahl
Briefwahl ist ab dem 23.10.25 möglich. Ein Antrag auf Briefwahl kann ab 29.9.25 gestellt werden über unseren Emailkontakt (siehe unten) oder persönlich im Pastoralbüro.


















