Ein verantwortungsvolles Ehrenamt mit Gestaltungsmöglichkeiten
In der Kirchengemeinde vor Ort mitentscheiden was passiert – das geht. Nicht nur rund um Glaubensthemen ist Mitwirkung gefragt, sondern auch bei ganz praktischen Fragen: Wofür soll die Kirchengemeinde Geld ausgeben? Welches Personal kann eingestellt werden? Welche Baumaßnahmen sind notwendig und sollen umgesetzt werden? Der Kirchenvorstand ist das zentrale Gremium für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden. Die Amtsinhaber vertreten die Kirchengemeinde auch in Rechtsgeschäften nach außen. Bestimmt werden sie alle fünf Jahre durch eine demokratische Wahl.
Einsicht Wählerlisten KV-Wahlen
Vom 25.9. bis 02.10.25 liegen die Wählerlisten unserer drei Gemeinden zur KV-Wahl zur Einsicht zu den bekannten Öffnungszeiten im Pastoralbüro aus. Nach dem 03.10. sind Einsprüche gegen die Listen nicht mehr zulässig.
Ergänzungsvorschläge
Bis 6.10.25 können Ergänzungs-vorschläge dem Wahlausschuss über das Pastoralbüro mitgeteilt werden. Hierzu sind mindestens pro Vorschlag 10 Unterschriften von Wahlberechtigten notwendig.
Briefwahl
Briefwahl ist ab 23.10.25 möglich. Ein Antrag auf Briefwahl kann ab 11.10.25 gestellt werden über unseren Emailkontakt (siehe unten) oder persönlich im Pastoralbüro.