Datum:
21. Mai 2021
Die Kirchengemeinde als öffentlich-rechtliche Körperschaft wird durch ihren Kirchenvorstand vertreten.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirchengemeinde auf materielle Mittel angewiesen, die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen. Diese Vermögen zu verwalten und seine Erträge sowie ergänzende Kirchensteuer sinnvoll zu verwenden, ist Aufgabe des Kirchenvorstandes.